Ein interressanter Prozess wurde vor dem Bundesgerichtshof am 11.02. abgehalten.
Steam bzw Valve untersagt es seinen Kunden die über Steam erworbenen Spiele, die fest an den jeweiligen Account gekoppelt sind, nicht an dritte Weiterverkauft werden dürfen.
Dagegen hatte der Bundesverband für Verbraucher Valve verklagt, und verloren. Als Hintergund sehen die Verbraucherschützer eine Benachteiligung des Onlinekunden, weil dieser seine Digital erworbene Software nicht an andere Steamaccountbenutzer Verkaufen kann. Die Richter entschieden, dass das angewandte Lizenzierungsmodell von Valve bzw Steam zulässig sei.
"Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft endlich Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Onlinevertrieb von Medien", sagte der Vertreter des Spieleherstellers, Rechtsanwalt Georg Fechner. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat bislang auf einen Kommentar zu dem Urteil verzichtet. Man warte ersteinmal ab, bis die schriftliche Urteilsbegründung in einigen Wochen vorliegen soll.








