Knapp fünf Monate hat es gedauert, nun ist das Urteil gefällt: Die ungeschnittene Version von Left 4 Dead 2 wurde bundesweit beschlagnahmt.
Das Amtsgericht hat diesem Vorschlag nun Folge geleistet, die EU-Version von Left 4 Dead 2 darf ab sofort nicht mehr verbreitet, öffentlich vorgeführt oder anderweitig zugänglich gemacht werden -- auch ein Verkauf an Erwachsene ist nicht gestattet. Für die geschnittene Version von Left 4 Dead 2 gilt das Urteil nicht. Diese wurde von der USK mit der Einstufung »keine Jugendfreigabe« versehen und darf daher auch weiterhin verkauft werden.






